Rahmen-
bedingungen
Transparenz und Klarheit sind eine wichtige Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu organisatorischen Abläufen, Kosten, Verschwiegenheit sowie zur Absageregelung. Bei offenen Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.
Kosten
Psychologische Therapie
pro Einheit (50 Minuten): 120 €
Für die klinisch-psychologische Therapie kann ein Kostenzuschuss durch den zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Bestätigung, die spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit vorliegen muss.
Kostenzuschuss der jeweiligen Sozialversicherung (Stand 2026):
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ÖGK: 33,70 €
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SVS: 50 €
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BVAEB: 50,20 €
Weitere Informationen zur Kostenrückerstattung finden Sie hier.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für klinisch-psychologische Leistungen häufig teilweise oder zur Gänze. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer privaten Versicherung über die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Psychologische Diagnostik
pro Einheit (50 Minuten): 120 €
Schriftliche Befunderstellung: 200 €
Die Gesamtkosten der Diagnostik richten sich nach Fragestellung, Umfang und Dauer.
Für bestimmte Abklärungen (z. B. ADHS/ADS-, Intelligenz-, Lese-Rechtschreib- oder Rechendiagnostik) gelten pauschale Gesamtpreise inklusive Anamnese- und Explorationsgespräch, Testung, Auswertung und Befund.
Bei komplexeren Fragestellungen erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Weitere Informationen zu den Kosten:
Gerne informiere ich Sie vorab über den voraussichtlichen Umfang und die zu erwartenden Kosten.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für klinisch-psychologische Leistungen häufig teilweise oder zur Gänze. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer privaten Versicherung über die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Psychologische Beratung
pro Einheit (50 Minuten): 120 €
Psychologische Beratung ist eine Privatleistung. Eine Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist daher in der Regel nicht möglich.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für klinisch-psychologische Leistungen häufig teilweise oder zur Gänze. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer privaten Versicherung über die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Absageregelung
Die vereinbarte Einheit ist ausschließlich für Sie bzw. Ihr Kind reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Bei Absagen innerhalb dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt, da der Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann.
Verschwiegenheit
Als Klinischer Psychologe unterliege ich gemäß §37 Psychologengesetz der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche mit im Rahmen meiner Tätigkeit anvertrauten Informationen und personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
Der sorgfältige und diskrete Umgang mit Ihren Anliegen sowie der Schutz Ihrer Privatsphäre haben für mich höchste Priorität.